Brückentage 2025: So planen Sie Ihren Urlaub clever und konfliktfrei
Viele freie Tage – das klingt doch zum Jahresanfang ziemlich gut! Wie holen Sie 2025 mit wenigen Urlaubstagen das Maximum an freien Tagen heraus? Und haben manchen Kollegen eigentlich Vorrang, wenn es um die heiß begehrten Brückentage geht?
Das Wichtigste in Kürze:
Kein bundesweiter Feiertag fällt 2025 auf ein Wochenende.
Brückentage sind ganz normale Urlaubstage.
Niemand hat einen rechtlichen Anspruch auf Brückentage.
Das Jahr 2025 meint es gut mit Arbeitnehmer:innen
Viele Tage unter der Woche sind frei. Denn im Jahr 2025 fallen alle bundesweiten Feiertage auf Wochentage:
Neujahr (Mittwoch, 1. Januar)
Karfreitag (Freitag, 18. April)
Ostermontag (Montag, 21. April)
Tag der Arbeit (Donnerstag, 1. Mai)
Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 29. Mai)
Pfingstmontag (Montag, 9. Juni)
Tag der Deutschen Einheit (Freitag, 3. Oktober)
1. Weihnachtstag (Donnerstag, 25. Dezember)
2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember)
Mit 8 Urlaubstagen zu 17 freien Tagen – So geht's!
Wer geschickt plant, holt mit wenigen Urlaubstagen viel freie Zeit heraus. Nutzen Sie die Feiertage 2025 wie Karfreitag und Ostermontag clever, um mit nur 8 Urlaubstagen ganze 17 Tage freizuhaben.
Die Rechnung: Von Karfreitag (18. April) bis zum 4. Mai verbrauchen Sie nur 8 Ihrer Urlaubstage und erhalten damit 17 freie Tage. Ostermontag (21. April) und der „Tag der Arbeit“ (Donnerstag, 1. Mai) machen es möglich. Diese Strategie macht Brückentage zum echten Urlaubsbooster!
Brückentage clever sichern und Konflikte vermeiden
Brückentage sind unter den Kolleg:innen meist beliebt. Was passiert, wenn man sich im Team nicht einigen kann und alle gleichzeitig freinehmen wollen? Gibt es Kolleg:innen, die Vorrang bei den Brückentagen haben?
Arbeitsrechtlich betrachtet sind Brückentage normale Urlaubstage. Sie haben also keinen rechtlichen Anspruch darauf, mit Brückentagen das Meiste aus Ihrem Urlaub herauszuholen.
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Grundsätzlich gilt, dass die zeitlichen Wünsche der Mitarbeiter:innen bei der Festlegung des Urlaubs vorrangig berücksichtigt werden müssen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die dem entgegenstehen:
Dringende betriebliche Belange oder
Urlaubswünsche von Kolleg:innen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen. Das können beispielsweise Beschäftigte mit Kindern sein.
Hat allerdings jemand beispielsweise schon häufig auf Brückentage verzichtet, damit Kolleg:innen mit Kindern sie nehmen können, darf auch durchaus er oder sie bevorzugt werden. So werden Konflikte bei der Urlaubsplanung vermieden.
Fazit: Gute Abstimmung schützt vor Frust
Wie so oft im Leben gilt auch bei der Urlaubsplanung: Wer miteinander spricht, lässt Konflikte gar nicht erst entstehen. Am besten stimmen sich Kolleg:innen frühzeitig darüber ab, wer wann Urlaub nimmt. Dann klappt es auch mit den Brückentagen.
Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.