Facebook-Datenleck: Mit Sammelklage kostenlos Schadensersatzanspruch sichern
Die Schadensersatzansprüche von Betroffenen des Facebook-Datenlecks verjähren zum Jahresende. Über die Sammelklage einer Verbraucherorganisation können Sie die Verjährung stoppen, um den Anspruch später noch gegen Facebook geltendzumachen – sogar kostenlos.
Das Wichtigste in Kürze:
Betroffene des Facebook-Datenlecks können sich kostenlos der Sammelklage anschließen.
Damit sichern Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz über das Jahresende hinaus.
Für den bloßen Kontrollverlust über die eigenen Daten hält der Bundesgerichtshof 100 Euro Schadensersatz für angemessen.
Sammelklage gegen Facebook anschließen – Schadensersatzanspruch sichern
Betroffene des Datenlecks bei der Social-Media-Plattform Facebook können sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anschließen. Damit sichern Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz über das Jahresende hinaus.
Ende des Jahres (31.12.2024) verjähren die Ansprüche der Betroffenen. Indem Sie sich der Klage anschließen, stoppen Sie die Verjährung und sichern sich so den Anspruch.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Leitentscheidung im November bekannt gegeben, dass schon der Kontrollverlust über die eigenen Daten ausreicht, um einen sogenannten immateriellen Schadensersatzanspruch zu begründen. Die Richter:innen sahen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 Euro als angemessen an.
Vorteil der Sammelklage
Durch die Sammelklage – es geht hier um die sogenannte Musterfestellungsklage – strebt der vzbv an, Klarheit über den Datenleck-Verstoß von Facebook zu schaffen.
Durch das Urteil soll festgestellt werden, dass Facebook gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat, indem es Unbekannten den Diebstahl der Daten 2018 und 2019 ermöglicht hatte. Die Hacker:innen veröffentlichten die Daten 2021 im Netz.
Die Feststellung ist wesentliche Voraussetzung für die Zahlung von Schadensersatzansprüchen an die Betroffenen durch den Facebook-Mutterkonzern Meta. Sie ist für Verbraucher:innen kostenlos und mit wenig Aufwand verbunden.
Betroffen vom Datenleck sind Schätzungen zufolge rund sechs Millionen Menschen in Deutschland.
Wie schließen Sie sich der Sammelklage an?
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Sammelklage gegen den Facebook-Konzern am Montag (9. Dezember) beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingereicht. Sobald das Bundesamt für Justiz (BfA) das Klageregister öffnet, können sich Betroffene anmelden. Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass das BfA das Klageregister Anfang des Jahres 2025 öffnen wird.
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Was folgt für Sie aus der Sammelklage?
Durch die Musterfestellungsklage wird nicht direkt Ihr Anspruch auf Schadensersatz gegen Meta durchgesetzt. Das bedeutet, Sie müssten nach einem Urteil selbst noch Ihren Anspruch geltend machen – entweder durch eine schriftliche Aufforderung an Meta oder eine Klage auf Schadensersatz gegen den Konzern. Durch ein feststellendes Urteil können die Betroffenen die Ansprüche aber leichter durchsetzen.
Anders ist dies bei einer Abhilfeklage. Bei dieser Form der Sammelklage werden die Ansprüche von Verbraucher:innen direkt durchgesetzt. Ein weiterer Gang vor Gericht ist nicht nötig.
Bin ich betroffen?
Betroffen vom Facebook-Datenleck sind potenziell alle User:innen, die 2018 und 2019 ein Profil bei Facebook hatten und darin ihre oder seine Telefonnummer angegeben hat.
Auf der Seite „Have I been pwned?" können Sie Ihre Telefonnummer eingeben und prüfen, ob Sie von dem Datenklau betroffen sind. Die Seite entspricht nicht den europäischen Datenschutzanforderungen. Allerdings gilt sie als seriös.
Wichtig: Das Oberlandesgericht Schleswig bestätigte nun ein Urteil des Landgericht Lübeck, nach dem man mit dem Ergebnis des von einem Australier betriebenen Webseite nicht die Betroffenheit eines Datenlecks beweisen kann.
Daneben prüft auch der Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts der Universität Potsdam sowie der gleichnamige Check der Universität Bonn datenschutzkonform, ob Sie Opfer des Datenlecks bei Facebook sind.
Auch kann es sich lohnen, einmal selbst im Internet auf die Suche nach seinen eigenen Daten zu gehen.
Wer kann sich an der Sammelklage gegen Facebook beteiligen?
Voraussetzung dafür, um sich an der Sammelklage gegen den Facebook-Konzern zu beteiligen, ist, dass
- 1.
Sie zu den Betroffenen des Datenlecks zählen.
- 2.
Daneben müssen Sie Verbraucher:in sein und
- 3.
dauerhaft in Deutschland leben.
Millionen Daten bei Facebook abgegriffen
Über die Funktion zur Freundessuche hatten Unbekannte Millionen Nutzer:innendaten aus mehreren Ländern abgegriffen. Allein in Deutschland sollen es sechs Millionen Betroffene sein. Die Daten wurden 2021 ins Netz geladen.
Vor deutschen Gerichten sind Tausende Schadensersatzklagen wegen der Facebook-Datenpanne anhängig. Die Gerichte haben dabei bislang ganz unterschiedlich entschieden, eher wurden Schadensersatzansprüche bei einem reinen Kontrollverlust aber verneint.
Lesen Sie mehr zum Thema Datenleck und wie Sie Ihre Daten schützen können in unserem Ratgeber Datenleck.
Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung entdeckt sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.