Eventim und Co.: Ist eine Ticketversicherung nötig?

Verpasste Konzerte, abgesagte Events – lohnt sich eine Ticketversicherung? Wir erklären, wann sich der zusätzliche Schutz bei Anbietern wie Eventim wirklich auszahlt. Und warum aggressives Werben dafür ein No-Go ist.
Das Wichtigste in Kürze:
Eine Ticketversicherung schützt nur vor bestimmten Ausfällen.
Eventuell ist eine Stornierung schon über eine andere Versicherung abgedeckt.
Aggressives Werben um eine Ticketversicherung ist nicht erlaubt.
Wann greift die Ticketversicherung?
Wann die Ticketversicherung einspringt, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Erwägen Sie, eine Ticketversicherung abzuschließen, schauen Sie sich unbedingt zunächst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Versicherung auf der Seite des Ticketanbieters wie Eventim oder Ticketmaster an.
Die meisten Ticketversicherungen greifen mindestens bei:
Schwerer Krankheit und
Trauerfall in der Familie.
Häufig zählt auch eine Schwangerschaft, Schäden am Eigentum durch Feuer oder Einbruch sowie berufliche Verpflichtungen wie eine ungeplante Dienstreise zu den abgedeckten Versicherungsfällen.
Was heißt „schwere Erkrankung“ bei Ticketversicherungen?
Können Sie nicht zur Veranstaltung gehen, weil Sie so schwer krank sind, müssen Sie dies durch ein ärztliches Attest nachweisen. Es genügt hier keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Was ist bei Konzertausfall oder Verschiebung?
Fällt das Konzert aus oder verschiebt es sich, muss Ihnen der Veranstalter in der Regel den Ticketpreis zurückerstatten. Denn: Er leistet nicht das, wofür Sie Geld gezahlt haben.
Bei einer Verschiebung kann er Ihnen einen Alternativtermin anbieten. Können Sie diesen aber nicht wahrnehmen, gilt auch hier: Erstattung, bitte!
Wird das Konzert wegen Unwetters, einer Naturkatastrophe oder einer Bombendrohung abgesagt, bekommen Sie in der Regel auch keinen Schadensersatz. Eine Ticketversicherung kann sich daher bei ziemlich teuren Tickets für Sie lohnen.
Übrigens: Eventuell springt bereits eine andere Versicherung ein, sollten Sie die Veranstaltung stornieren müssen. Das kann beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung sein, wenn Konzert oder Sportveranstaltung im Rahmen einer Pauschalreise stattfinden.
Ticketversicherung: Was wird erstattet?
Erstattet wird Ihnen der Kaufpreis des Tickets sowie in der Regel auch die Kosten für den Versand. Nicht erstattet werden Ihnen dagegen die An- und Abreise zur Veranstaltung.
Übrigens: Kommt Ihr Zug mehr als zwei Stunden zu spät und verpassen Sie dadurch die gebuchte Veranstaltung, kann dies auch durch die Ticketversicherung abgedeckt sein.
Wie sollten Sie bei einer Ticketerstattung vorgehen?
Haben Sie keine Ticketversicherung abgeschlossen und wurde die Veranstaltung abgesagt, gehen Sie wie folgt vor:
- 1.
Kontaktieren Sie den Ticketverkäufer wie Eventim, Ticketmaster oder einen anderen Anbieter.
- 2.
Fragen Sie nach einer automatischen Erstattung oder ob ein Antrag nötig ist.
Möglicherweise wird Sie der Ticketverkäufer an den Veranstalter verweisen. Dann können Sie von diesem die Entschädigung fordern. Schauen Sie dazu in den AGB zur Ticketversicherung nach, welche Ereignisse gedeckt sind.
Oberlandesgericht Bamberg schiebt Eventim bei Ticketversicherung einen Riegel vor
Das Oberlandesgericht Bamberg hat dem Ticketriesen Eventim beim Anpreisen einer Ticketversicherung Schranken auferlegt. Kund:innen, die ein Ticket kaufen wollten, wurde zwei Mal angeboten, eine Ticketversicherung abzuschließen. Dazu mussten Sie beim zweiten Pop-Up-Fenster auf den Button: „Ich trage das volle Risiko“ klicken, sollten sie sich gegen eine Ticketversicherung entscheiden.
Die Art und Weise, wie Eventim die Ticketversicherung anbiete, sei eine unzulässige Beeinflussung (AZ: 3 UKI 11/24 e). Die Anbieter dürften ihre Webseiten nicht so gestalten, dass Nutzer:innen dadurch „getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Fähigkeit, freie und informierte Entscheidungen zu treffen, maßgeblich beziehungsweise spürbar beeinträchtigt oder behindert werden“, hieß es in dem Urteil. Das zweite Fenster sei so eine Beeinflussung.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Eventim dazu verklagt, das Vorgehen zu unterlassen. Nach dem Urteil muss Eventim 250.000 Euro Strafe zahlen, wenn es die Ticketversicherung weiter wie bislang bewirbt. Das Urteil ist aber noch nichts rechtskräftig. Das bedeutet, dass es ist noch nicht gültig ist, weil Eventim Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt hat. Es bleibt abzuwarten, wie der BGH entscheiden wird.
Fazit: Ist eine Ticketversicherung für Sie sinnvoll?
Auch wenn Ticketverkaufsstellen damit werben: Eine Ticketversicherung muss sich nicht für Sie lohnen. Entscheiden Sie selbst, wie groß das Risiko eines Ausfalles für Sie ist. Haben Sie eine lange Anreise zum Konzert oder zum Stadion? Sind die Tickets besonders teuer? Dann kann eine Versicherung sinnvoll sein. Andernfalls klicken Sie selbstbewusst auf: „Nein, Danke!“. In vielen Fällen muss der Veranstalter Ihnen den Ticketpreis ersetzen – auch ohne eine Ticketversicherung.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.