"Keine Haftung für die Garderobe": Stimmt das wirklich?
„Keine Haftung für die Garderobe“ – was bedeutet das für Sie als Gast? Kann der Betreiber sich einfach aus der Verantwortung stehlen, wenn Ihre Jacke beschädigt wird? Wir erklären, wann Sie Ansprüche geltend machen können und was Sie tun sollten, wenn Ihr Eigentum zu Schaden kommt.
Das Wichtigste in Kürze:
Ein Haftungsausschluss bei der Garderobe ist nicht immer gültig und hat Grenzen.
Wurde die Jacke beschädigt, können Sie trotz Haftungsausschluss einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Schnelles Handeln, dokumentieren und rechtliche Schritte sind wichtig, um Ansprüche durchzusetzen.
Haftungsausschluss – Wie rechtlich bindend ist der Hinweis?
Viele Restaurants, Hotels und Betreiber von Veranstaltungen befreien sich von der Haftung bei der Garderobe mit einem Hinweis wie: „Keine Haftung bei der Garderobe“. Für Sie als Gast klingt das zunächst wie ein Freifahrtschein für die Betreiber, sich aus der Verantwortung zu stehlen, wenn etwas kaputtgeht. Doch geht das wirklich so einfach?
Nach deutschem Recht ist es grundsätzlich zwar möglich, die Haftung durch vertragliche Vereinbarungen zu beschränken. Hing ein solcher Hinweis gut lesbar vor der Garderobe, wird dieser auch Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Hotel-, Restaurant- oder Veranstaltungsbetreiber.
Ein Haftungsausschluss hat Grenzen
Doch der Hinweis „keine Haftung“ bedeutet nicht, dass der Betreiber von jeglicher Verantwortung für Ihre Kleidung befreit wird. Der Ausschluss stößt an Grenzen. Betreiber müssen nämlich dann trotz Haftungsausschluss haften, wenn Ihr Kleidungsstück durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschädigt worden oder gar verloren gegangen ist.
Der Betreiber muss beispielsweise haften, wenn das Personal die Jacken einfach ohne ein Auge darauf zu werfen auf der Garderobentheke liegenlässt. Oder die Garderoben-Damen und –Herren hängen so viele Jacken auf einen Haken, dass dieser unter der Last zusammenbricht.
Haftungssauschluss muss transparent sein
Daneben kann sich der Betreiber nicht auf den Haftungsausschluss berufen, wenn dieser nicht transparent und gut kommuniziert worden ist. Wird ein solcher Haftungsausschluss nur im Kleingedruckten erwähnt oder nicht deutlich gemacht, greift er nicht. Betreiber haften dann auch für einfache Fahrlässigkeit.
Ihre Rechte bei einem Schaden
Entstand der Schaden also durch grob fahrlässiges Verhalten des Garderobenpersonals oder Vorsatz, haben Sie gegen den Betreiber einen Anspruch auf Schadensersatz.
Bei Verschmutzung muss der Betreiber die Kosten für die Reinigung übernehmen. Bei einem Riss beispielsweise die Reparaturkosten. Sind Mantel oder Jacke weggekommen, muss der Betreiber Ihnen Wertersatz leisten. Allerdings ist dieser nur so hoch wie der Zeitwert – den Kaufpreis, den Sie damals für Ihre Jacke gezahlt haben, bekommen Sie also nicht ersetzt.
So setzen Sie Ihre Ansprüche bei Beschädigung durch
Zunächst müssen Sie beweisen, dass der Schaden nicht durch Ihr eigenes Verschulden entstanden ist. Wenn Sie ganz sichergehen wollen: Lassen Sie sich eine Quittung für die Garderobe ausstellen und dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Sachen, bevor Sie diese abgeben. So haben Sie im Streitfall eine wichtige Beweissicherung.
Ist etwas kaputtgegangen, sollten Sie schnell handeln:
- 1.
Melden Sie sofort den Schaden: Gehen Sie direkt zur Rezeption oder zum Personal und machen Sie den Schaden geltend. Oft kann es schon helfen, freundlich, aber bestimmt auf den Schaden aufmerksam zu machen, um eine Lösung zu finden.
- 2.
Dokumentieren Sie den Schaden: Machen Sie Fotos von der beschädigten Garderobe, so können Sie später den Zustand nachweisen. Es ist ratsam, auch Zeugen zu benennen, die bestätigen können, dass der Schaden nicht durch Sie verursacht worden ist.
- 3.
Gehen Sie rechtliche Schritte: Sollte der Betreiber sich weigern, für den Schaden aufzukommen, haben Sie als Verbraucher:in nach wie vor rechtliche Mittel. In einem solchen Fall können Sie sich an einen Anwalt wenden oder ein Schlichtungsverfahren einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Fazit: Ihre Rechte sind geschützt – auch bei der Garderobe
Auch wenn in vielen Lokalen und Hotels der Haftungsausschluss bei der Garderobe allgegenwärtig ist, bedeutet das nicht, dass Betreiber sich bei einem Schaden vollständig aus der Verantwortung ziehen können. Sofern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel sind, haben Sie als Gast durchaus das Recht, Schadensersatz zu verlangen.
Lassen Sie sich also von dem Hinweis nicht abschrecken. Wertvolle Gegenstände sollten Sie aber dennoch nicht in den Taschen lassen.
Wichtig ist, dass Sie bei einem Schaden sofort reagieren, den Schaden dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.