Hausbesuch nach Krankschreibung: Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden kontrollieren?

Lesezeit: 2 minArbeitsrecht
Eine Frau steht mit einer Personalakte vor der Haustür.©sturti - iStock

Krankenbesuche vom Arbeitgeber sind ein sensibles Thema. In unserem Artikel beleuchten wir die rechtliche Seite und geben Tipps, wie Sie Unsicherheiten und Missverständnissen vorbeugen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hausbesuche des Arbeitgebers sind nicht per se verboten.

  • Der Arbeitgeber muss aber einen triftigen Grund für den Besuch haben.

  • Ohne diesen triftigen Grund stellen die Krankenbesuche einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmenden dar.

Krankenbesuch vom Chef – geht das?

Krankenbesuche sind generell eine nette Sache. Blumen, eine Karte oder ein Stück Kuchen erleichtern die Krankentage. Was aber, wenn die oder der Chef:in plötzlich vor der Türe steht?

Rechtlich gesehen greifen solche Besuche immer in die Privatsphäre des Mitarbeitenden ein – außer sie haben dem Besuch zuvor zugestimmt. Andernfalls muss ein triftiger Grund vorliegen, der an der Krankschreibung zweifeln lässt.

Der Arbeitgeber muss also konkrete Hinweise dafür haben, dass die oder der Mitarbeiter:in die Krankheit nur vortäuscht. Ein hoher Krankenstand in der gesamten Belegschaft wie beim Autohersteller Tesla reichen jedenfalls für den Besuch einzelner Mitarbeitenden nicht aus.

Was tun, wenn der Chef vor der Türe steht?

Steht der Arbeitgeber bei Ihnen vor der Tür, müssen sie ihn oder sie nicht reinlassen. Selbst das Betreten des Grundstücks ist bereits nicht zulässig. Findet der Hausbesuch ohne triftigen Anlass statt, können Mitarbeitende auch rechtliche Schritte wegen der Verletzung der Privatsphäre gegen ihren Arbeitgeber einleiten.

Kommunikation und Vertrauen statt Hausbesuch

Arbeitgeber sollten daher bei fehlendem triftigen Verdacht auf Kommunikation und Vertrauen mit und zu ihren Mitarbeitenden setzen. Das bedeutet, die oder der betroffene Mitarbeiter:in sollte auf die häufigen oder auffälligen Fehltage angesprochen werden. Auch helfen klare Regelungen dabei, Misstrauen vorzubeugen.

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Wie lange dürfen Sie krank sein?

Da Arbeitnehmende durch eine Krankheit und Fehltage keine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verletzen, müssen sie auch nicht um Konsequenzen fürchten. Es sei denn, Sie täuschen die Krankheit nur vor oder hindern aktiv Ihre Genesung.

Das Vortäuschen einer Krankheit zieht schwere rechtliche Konsequenzen nach sich. Legen Mitarbeitende eine falsche Krankmeldung vor und erscheinen nicht zur Arbeit, obwohl sie gesund sind, droht die Kündigung. Auch kann das Vortäuschen einen strafrechtlichen Betrug (§ 263 StGB) darstellen.

Bei mehr als sechs Wochen im Jahr ist Schluss

Arbeitgeber müssen die Krankheit von Mitarbeitenden aber nicht unbegrenzt hinnehmen. So gelten mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres als nicht mehr zumutbar. Für eine Kündigung muss aber auch eine negative Zukunftsprognose hinzutreten. Es muss also davon ausgegangen werden, dass die oder der Arbeitnehmer:in auch in Zukunft für einen solch langen Zeitraum krankgeschrieben sein wird.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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