Hecke schneiden im Frühling: Was ist erlaubt?

Von Frauke StammLesezeit: 2 min05.03.2025
Ein Mann schneidet eine Hecke mit einer elektrischen Säge. Ab März bis September gibt es ein Schnittverbot. ©Marina Lohrbach - AdobeStock

Zwischen März und September gilt das Schnittverbot für Hecken und Sträucher. Erfahren Sie, welche Gartenarbeiten in dieser Zeit erlaubt sind und welche nicht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Schnittverbot gilt zwischen dem 1. März und dem 30. September.

  • Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen bestraft werden.

  • Manche Arbeiten sind dennoch erlaubt.

Bußgeld bis zu 1.000 Euro möglich

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune – Pflanzen, die als Sichtschutz dienen –, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder beseitigt werden. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Absatz 5) einheitlich bundesweit. Verstöße dagegen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

Gut zu wissen: Den im Bundesgesetz festgelegten Zeitraum dürfen die Landesregierungen nach eigenem Ermessen erweitern. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Kommune, welche Regeln gelten.

Schutz von Tieren und deren Nachwuchs

Hintergrund des Schnittverbots: Im Frühling bauen Vögel ihre Nester, legen Eier und brüten sie aus. Auch andere Kleintiere suchen Schutz in Hecken und Sträuchern und bauen dort ihre Brutstätten. Weil der natürliche Lebensraum der Tiere immer weiter zurückgeht, sind die Regelungen strenger geworden. Das gilt zum Beispiel auch für die Gestaltung von Gärten: Sogenannte Schottergärten sind nach den meisten Bauordnungen der Länder verboten, da sie kaum Lebensraum für Tiere und Pflanzen bieten.

Gesetz erlaubt schonenden Form- und Pflegeschnitt

Laut Bundesnaturschutzgesetz sind aber „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ erlaubt. Diese Pflegeschnitte sind zulässig, solange Sie Rücksicht auf die Tiere nehmen: Wenn ein Vogel in Ihrer Hecke nistet, sollten Sie den Schnitt verschieben. Auch der Sommerschnitt von Obstbäumen ist erlaubt.

Ausnahme: Verkehrssicherungspflicht

Eine Ausnahme vom Schnittverbot besteht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Hier kann es sogar vorgeschrieben sein, dass eine Hecke während des Schnittverbots geschnitten werden muss. So entschied das Verwaltungsgericht Gießen in einem Fall. Die Richter:innen urteilten, dass die Anordnung des Rückschnitts einer Hecke, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet, rechtens ist– obwohl der Rückschnitt in die Schonzeit fällt.

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Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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