AG Hannover: Hotelliegen mit Handtüchern reserviert? Es gibt Geld zurück

Lesezeit: 3 minReiserecht
Urteil: Hotelliegen mit Handtüchern reserviert? Es gibt Geld zurück©Sinenkiy - iStock

Vor dem Hotelpool stehen die Liegen – und überall darauf sind Handtücher platziert. Das kann den Reisepreis einer Pauschalreise mindern, entschied das Amtsgericht Hannover.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei „reservierten“ Hotelliegen kann es Geld zurückgeben.

  • Das Amtsgericht Hannover sah darin einen Reisemangel.

  • Bei einer Pauschalreise gibt es dann Geld vom gezahlten Reisepreis zurück.

Keine Liege ohne Handtuch

Es könnte so schön sein: Die Sonne strahlt, es sind angenehme 25 Grad im Schatten und der Pool des Hotels lockt mit glitzerndem hellblauem Wasser. Doch da ist das Problem: Eine Liege scheint nicht frei zu sein. Auf allen liegen Handtücher – allerdings ohne Menschen darauf.

Hotelliegen mit Handtüchern zu reservieren, ist eine unschöne Art. Häufig wird sie speziell deutschen Urlauber:innen zugeschrieben. Doch das ist nicht ganz richtig. 2016 berichtete die britische Tageszeitung „The Telegraph“ von einer Umfrage, nach der die Briten die Deutschen in der Disziplin des Handtücher-auf-Hotelliegen-Verteilens überholt hätten.

Demnach gaben elf Prozent der britischen Befragten an, eine Liege mit einem Handtuch zu reservieren. Bei den deutschen Befragten waren es dagegen nur acht Prozent. Bei der Umfrage des britischen Reiseportals Travel Supermarket wurden laut „The Telegraph“ 2.000 Briten befragt und über 1.000 Deutsche.

AG Hannover: Bei reservierten Hotelliegen gibt es Geld zurück

Das Amtsgericht Hannover (AG) entschied in einem Fall, dass es bei mit Handtüchern reservierten Hotelliegen Geld zurückgeben kann (Az: 553 C 5141/23). Das Gericht sah in den reservierten Liegen einen Reisemangel der gebuchten Pauschalreise. Und da gibt es Geld vom bereits gezahlten Reisepreis zurück.

In dem Verfahren ging es um einen Mann, der in Griechenland mit seiner Familie Urlaub machte. Weil er die Liegen während seines Urlaubs größtenteils nicht nutzen konnte, sprach ihm das Gericht zu, 322,77 Euro des gezahlten Reisepreises zurückerstattet zu bekommen. Insgesamt hatte die Reise auf die griechische Insel Rhodos 5.260 Euro gekostet.

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Über sechs Pools – mehr als 500 Liegen

Laut dem Gericht hatte das Hotel mehr als sechs Pools und über 500 Liegen. Nach den Verhaltensregeln am Pool war es untersagt, die Liegen mehr als 30 Minuten ungenutzt zu reservieren. Der Familienvater beschwerte sich mehrmals über die reservierten Liegen, doch das Hotelpersonal reagierte laut dem Mann nicht. Daraufhin forderte er knapp 800 Euro vom gezahlten Reisepreis zurück.

Das Gericht gab ihm teilweise Recht. Eine Pauschalreise könne mit einem Reisemangel behaftet sein, wenn für die Reisenden tagsüber im Ergebnis unzureichend genügend Pool- und Sonnenliegen zur Nutzung zur Verfügung stehen, begründete das Gericht die Entscheidung.

Der Reiseveranstalterin beziehungsweise der Leistungserbringerin vor Ort habe es jederzeit selbst in der Hand, die Nutzungs- und Verhaltensregeln zur ordnungsgemäßen Poolnutzung unmissverständlich abzuändern, gegenüber sämtlichen Reisenden und Hotelgästen klarzustellen und im Wege des Hausrechtes durchzusetzen. Es sei nicht Aufgabe des Reisenden, sich freie Liegen zu beschaffen und die Handtücher zu entfernen.

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Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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