Mobbing am Arbeitsplatz: So können Sie sich wehren

Lesezeit: 4 minArbeitsrecht
Eine Frau steht vor einer Gruppe von Menschen, von der sie am Arbeitsplatz gemobbt wird. ©Prostock-Studio - iStock

Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Tabuthema mehr. Doch wie können Betroffene damit umgehen und ihre Rechte einfordern? Dieser Artikel gibt Ihnen Hilfestellungen, wie Sie sich gegen Mobbing wehren können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Rechtliche Regelungen bieten Mobbingopfern Schutz.

  • Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für ein gesundes Arbeitsklima zu sorgen.

  • Bei Mobbing gibt es Hilfsangebote.

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing bezeichnet systematische Schikanen, Ausgrenzungen oder Demütigungen durch Vorgesetzte oder Kolleg:innen. Es ist eine Form der psychischen Gewalt. Typische Formen sind:

  • Ständige Kritik an der Arbeit,

  • soziale Isolation,

  • Verbreitung von Gerüchten,

  • offene Feindseligkeit.

Das Bundesarbeitsgericht verlangte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2017 (AZ: 2 AZR 302/16), dass Mobbing regelmäßig, systematisch und über einen längeren Zeitraum hinweg geschehen muss.

Diese Eingrenzung ist MEINRECHT zu eng: Sie müssen keine Schikane oder andere Formen von psychischer Gewalt hinnehmen und nicht erst auf Wiederholungen warten. Das unterstützt auch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), nachdem auch schon einzelne Handlungen Schadensersatzansprüche auslösen.

Übrigens: Mobbt die Chefin oder der Chef, spricht man von „Bossing“.

Was unterscheidet Mobbing von einem Konflikt?

An dieser Stelle ist es wichtig, zwischen Mobbing und einem Konflikt auf der Arbeit zu unterscheiden. Mahnt Sie Ihre Chefin oder Ihr Chef beispielsweise wiederholt ab, muss es sich nicht um Mobbing handeln. Erfolgen diese Abmahnungen aber völlig unbegründet oder extrem oft, kann das Mobbing beziehungsweise „Bossing“ sein.

Streiten sich zwei Kolleg:innen um die Aufgabenverteilung, liegt hier per se noch kein Mobbing vor. Der Streit ist punktuell, sachbezogen und beide Parteien sind gleichberechtigt.

Wird eine Kollegin aber systematisch von Aufgaben ausgeschlossen, um sie zu demütigen und zu isolieren, handelt es sich um Mobbing.

Körperliche Symptome durch Mobbing

Mobbing kann unterschiedliche Symptome hervorrufen. Dazu zählt psychischer Stress wie Schlafstörungen und/oder Angstzustände. Körperliche Beschwerden wie Kopf- oder Magenschmerzen können ebenfalls Auswirkungen von Mobbing sein.

Und: Auch anhand der eigenen Arbeitszufriedenheit lassen sich die Anzeichen von Mobbing erkennen, also wenn Ihre Arbeitsleistung beispielsweise nachlässt oder Sie innerlich bereits gekündigt haben.

Erste Schritte für Betroffene

Mobbing ist nicht hinzunehmen und Sie haben einen Anspruch auf Schutz durch Ihren Arbeitgeber und das Gesetz. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, wenn Sie von Mobbing betroffen sind:

  1. 1.

    Vorfälle dokumentieren: Halten Sie Vorfälle von Mobbing schriftlich fest. Notieren Sie das Datum, die Uhrzeit, den Ort und welche Personen beteiligt waren.

  2. 2.

    Gespräch suchen: Wenden Sie sich an Vorgesetzte, den Betriebsrat oder Vertrauenspersonen im Unternehmen.

  3. 3.

    Grenzen setzen: Kommunizieren Sie klar und deutlich, dass das Verhalten der mobbenden Person nicht in Ordnung für Sie ist.

Ihre Rechte bei Mobbing

Mobbing sind Sie nicht schutzlos ausgeliefert. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für ein gesundes Arbeitsklima unter den Mitarbeitenden zu sorgen. Dazu zählt, Maßnahmen einzuführen und umzusetzen, die Mitarbeiter:innen vor psychischen Belastungen schützen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz).

Daneben müssen Beschwerdestellen im Unternehmen eingerichtet sein. Ab 250 Mitarbeitenden muss ein Hinweisgeberkanal eingerichtet werden. Zwar besteht dieser für Compliance-Hinweise. Er kann aber natürlich auch für Mobbing-Hinweise genutzt werden.

Teaser Startseite MEINRECHT Arbeitszeugnis-Prüfung
ServiceSonderkonditionen für Versicherte

Arbeitszeugnis-Prüfung

Das Rätseln hat ein Ende: Sie laden Ihr Zeugnis hoch und erhalten sofort ein eindeutiges Ergebnis in Schulnoten, inkl. Interpretation.

14,90 €

Melden Sie Mobbing dem Betriebsrat, wenn ein solcher in Ihrem Unternehmen existiert. Dieser wird den Fall dann prüfen und gegebenenfalls weiterleiten. Auch muss der Arbeitgeber regelmäßig Risikoanalysen durchführen, um Gefährdungen wie Mobbing frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Schutz vor Diskriminierungen durch das AGG

Auch das AGG kommt Ihnen zur Hilfe. Nach dem Gesetz sind Diskriminierungen aufgrund von:

  • ethnischer Herkunft,

  • Geschlecht,

  • Religion oder Weltanschauung,

  • Behinderung,

  • Alter und- sexueller Identität

verboten.

In schweren Fällen können Betroffene Ansprüche geltend machen, insbesondere wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt.

Hilfe für Betroffene

Reichen interne Schritte nicht aus, sollten sich Betroffene externe Hilfe suchen. Anlaufstellen sind unter anderem:

  • Mobbing-Hotline des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB): 030 400 600 50

  • In einigen Bundesländern gibt es eine Mobbing-Hotline. In Nordrhein-Westfalen ist das die „MobbingLine NRW“: 0211 837-1911

  • Berufsgenossenschaften: Diese bieten häufig psychologische und juristische Unterstützung.

  • Arbeitspsychologische Beratungsstellen: Informationen dazu finden Sie bei Ihrer zuständigen IHK oder Handwerkskammer.

  • Juristische Beratung: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann helfen, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen.

  • Therapeutische Unterstützung: Psychologische Begleitung kann dabei unterstützen, die emotionalen Belastungen zu bewältigen. Kommen Sie bei der Suche im Internet nicht weiter, kann ein Anruf beim Patientenservice unter der 116 117 weiterhelfen.

Wie lässt sich Mobbing am Arbeitsplatz vorbeugen?

Ein gesundes Arbeitsklima ist die beste Prävention gegen Mobbing. Unternehmen sollten klare Kommunikationsregeln etablieren und ein Konfliktmanagement anbieten.

Regelmäßige Feedback-Gespräche zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter:innen sind sinnvoll: So lässt sich feststellen, ob die Mitarbeiter:innen zufrieden sind und Mobbing und Stress am Arbeitsplatz können frühzeitig erkannt werden. Wiederholende Schulungen zu Respekt und Zusammenarbeit können ebenfalls hilfreich sein.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung entdeckt sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

Bleiben Sie informiert

Verpassen Sie keine wichtigen Neuigkeiten und Tipps rund um Ihre Rechte. Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen, exklusive Ratgeber und praktische rechtliche Tipps – verständlich und auf den Punkt gebracht. Kostenlos und jederzeit kündbar.

Jetzt anmelden und rechtlich informiert bleiben!

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Das könnte Sie auch interessieren