Pyrotechnik ist kein Verbrechen – Oder doch?

Lesezeit: 2 minSonstiges
Fußball-Fans auf einer Brücke, umhüllt von rotem Rauch, zeigen ihre Begeisterung und feiern mit Pyrotechnik.©Alessio Panarese - iStock

Fußball-Fans kennen den Ausspruch aus dem Stadion – „Pyrotechnik ist kein Verbrechen“. Durch die Party-Version des Mallorca-Sängers Ikke Hüftgold ist das dazugehörige Lied nun in aller Munde. Aber ist die Aussage hinter diesem Ballermann-Hit wirklich richtig?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pyrotechnik ist kein Verbrechen im juristischen Sinn.

  • Der Umgang mit Pyrotechnik kann aber strafbar sein.

  • Pyrotechnik anzuzünden ist – mit Ausnahmen – verboten.

Pyrotechnik – Was ist das überhaupt?

Unter den Begriff Pyrotechnik fallen nicht nur die als „Bengalos“ bekannten Bengalischen Feuer, sondern auch das klassische Silvester-Feuerwerk sowie Leuchtfackeln und die als sogenannte Polenböller bekannten Knallkörper mit zum Teil sehr starker Explosionswirkung.

Vor allem diese Böller und Bengalos erfreuen sich in den Fußballstadien großer Beliebtheit – auch wenn sie dort verboten sind und häufig ein Stadionverbot nach sich ziehen.

Es gibt klare gesetzliche Regeln

Aber auch außerhalb des Stadions ist die private Verwendung von bestimmter Pyrotechnik laut dem Sprengstoffgesetz in Deutschland verboten. So darf Pyrotechnik der Kategorie zwei, dazu zählen Raketen, Batterien und Böller im Freien nicht gezündet werden.

Das gilt auch dann, wenn keine Gefahr für andere von den Zündkörpern ausgeht. Wer doch zündet und dafür keine Genehmigung hat, handelt ordnungswidrig. Das ist zwar für sich allein noch keine Straftat. Dennoch drohen empfindliche Bußgelder für das Zündeln bis zu 10.000 Euro. Eine Ausnahme fürs Knallen besteht lediglich an Silvester.

Werden andere verletzt drohen lange Haftstrafen

Unterschätzt wird häufig, dass gerade die Verwendung von Pyrotechnik in Fußballstadien extrem gefährlich ist. Zündet jemand einen „Polenböller“ und stehen Menschen direkt daneben, können bei ihnen Knalltraumata und sogar Hörschäden zurückbleiben.

Und auch Bengalos sind mit einer Temperatur von bis zu 2.000 Grad sehr gefährlich. Was viele Menschen dabei nicht wissen: Wird durchs Zünden von Pyrotechnik ein Mensch verletzt, stehen schnell auch Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung oder Sachbeschädigung im Raum, die wiederum zu langen Haftstrafen führen können.

Drei Jahre Haft wegen des Zündens eines Böllers

So muss ein 28-jähriger Hoffenheim-Fan für drei Jahre ins Gefängnis, nachdem er bei einem Bundesliga-Spiel im Augsburger Fußballstadion einen Böller in die Menge geworfen hatte. Dabei wurden zwölf Menschen, darunter fünf Kinder, zum Teil erheblich verletzt.

Das Landgericht Augsburg betonte in der Urteilsbegründung im April 2024, dass es sich bei dem Böllerwurf um einen „massiven Sprengstoffvorfall“ gehandelt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der 28-Jährige weitere Rechtsmittel gegen das Urteileingelegt hat.

Pyrotechnik Zünden ist kein Kavaliersdelikt

Kommen wir zurück zum Ikke Hüftgold-Lied. Ja, der Gebrauch von Pyrotechnik ist kein Verbrechen. Es ist aber eine Ordnungswidrigkeit, die – je nach Situation und Einsatz – zu einer Straftat werden kann.

Kommt es zu Verletzungen anderer Menschen, können die zuständigen Gerichte empfindliche Strafen verhängen.

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist

Lasse Paulus

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.

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