Anna Kristina BückmannVon Anna Kristina Bückmann11.02.2025

Trinkgeld Nudging: Bonus per Kartenlesegerät – ist das rechtens?

Lesezeit: 3 minVertragsrecht
Eine Frau bezahlt einen Mann in einem Café und gibt ihm Trinkgeld über ein Kartenlesegerät. ©kupicoo - iStock

Neuerdings werden Sie in immer mehr Cafés und Restaurants durch ein Kartenlesegerät automatisch nach Trinkgeld gefragt. Aber: Müssen Sie im Falle von null Service wie an der Selbstabholer-Theke tatsächlich ein Zusatzgeld per Karte dalassen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kartenlesegeräte mit Trinkgeldtaste setzen auf einen digitalen „Nudge“.

  • Sie können zwischen 5 bis 20 oder sogar 25 Prozent Trinkgeld wählen.

  • Rechtlich haben Sie beim Trinkgeld-Nudging aber immer zwei Optionen.

Trinkgeld per Karte

„Möchten Sie Trinkgeld geben?“ So oder so ähnlich strahlt es von einem hellen Display eines Kartenlesegeräts in einem Café. Möchten Sie 5, 10, 15 oder sogar 20 Prozent Trinkgeld per Karte geben? Sie können sich entscheiden – unter den Augen der Bedienung. Sie können auch auswählen, gar kein Trinkgeld zu geben. Aber eine Auswahl müssen Sie treffen.

Immer mehr Cafés und Restaurants bieten die automatische Trinkgeld-Funktion im Kartenlesegerät an. So manch einem stößt das auf: Müssen Sie wirklich Trinkgeld per Karte geben, auch wenn Sie sich den Kaffee an der Theke abgeholt haben?

Selbst Bäckereien bieten die neue Bezahlmethode Plus bereits an. Für die Herausgabe des Brötchens könnten Sie nun fünf Cent Trinkgeld per Karte zahlen – oder bewusst auf „kein Trinkgeld“ tippen.

Nudging – Der Trick mit dem Trinkgeld

Der neue Trend in Deutschland wird auch als Trinkgeld-Nudging bezeichnet. Der Begriff ist aus dem Englischen und bedeutet übersetzt so viel wie „Schubsen“. Ihnen wird durch das Kartenlesegerät gezeigt, dass es die Option für ein Trinkgeld per Karte gibt – und wie hoch dieses (5 bis 20 oder teils sogar 25 Prozent) sein sollte.

In den USA ist der „Nudge“ zum Trinkgeld per Karte schon lange Zeit Gang und gäbe.

Die Methode mit dem neuen Kartenlesegerät wird kritisch gesehen. So merkt die Verbraucherzentrale Thüringen an, dass die Trinkgeldtaste Menschen unter Druck setzen könnte. Dieser werde ausgelöst, wenn die Option, kein Trinkgeld zu geben, durch die Gestaltung des Kartenlesegeräte-Displays nicht gut sichtbar ist. Kund:innen würden so „manipuliert“.

Der „Anstupser“ zum Trinkgeld – ist das rechtlich erlaubt?

Auch, wenn es bei dem ein oder anderen ein mulmiges Gefühl hinterlässt, rechtlich gibt es an dem Trinkgeld per Karte nichts auszusetzen. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Daher können die Cafés und Restaurants ihre Art der Bezahlung frei wählen – also auch mit dem neuen Kartenlesegerät.

Ebenso verhält es sich bei der Bezahlung mit Bargeld oder mit Karte. Sie als Kund:in haben kein Recht, das Zahlungsmittel vorzugeben, wenn der Inhaber des Geschäfts nicht damit einverstanden ist.

Aber ebenso, wie Cafés, Restaurants, Bars und Bäckereien die Trinkgeld-Taste anbieten dürfen, können Sie ablehnen, das Trinkgeld per Karte zu geben.

Fazit: Wollen Sie Trinkgeld geben – tun Sie es!

Vertrauen Sie Ihrem Empfinden: Bietet der Laden einen Service an, der Ihnen ein Trinkgeld wert ist – und, wenn ja, wie viel? – Dann drücken Sie auf die entsprechende Taste auf dem Kartenlesegerät. Empfinden Sie es aber als nicht gerechtfertigt, das Café, in dem beispielsweise ausschließlich Selbstbedienung herrscht, zu bezahlen? Dann drücken Sie selbstbewusst auf „Ablehnen“ oder die „Kein Trinkgeld“-Taste. Ob sie dennoch ein Trinkgeld in bar geben wollen, steht Ihnen natürlich frei.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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