Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung: Ende des Jahres endet für viele die Frist

Lesezeit: 3 minMietrecht
Ein Mann arbeitet an einem Laptop mit einer Tasse Kaffee und rechnet die Nebenkosten nach.©AleksandarNakic - iStock

Einmal im Jahr erhalten Mietende die Betriebskostenabrechnung. Darin werden Kosten für Heizung, Wasser und Hausmeister für die bewohnte Immobilie abgerechnet. Enthält die Aufstellung Fehler, können Sie Widerspruch dagegen einlegen. Aber Achtung: Hierfür gibt es Fristen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Widerspruchsfrist endet 12 Monate nach dem Erhalt der Betriebskostenabrechnung.

  • Danach ist ein Widerspruch gegen die Abrechnung nicht mehr möglich.

  • Es sei denn, die oder der Mieter:in tragen keine Schuld an der Verzögerung.

Einmal im Jahr steht die Betriebskostenabrechnung an

Die Betriebskostenabrechnung wird immer einmal im Jahr von der Vermieterin oder dem Vermieter an die Mietenden verschickt. Dabei hat die oder der Vermieter:in zwölf Monate Zeit, die Abrechnung zu erstellen.

Für das Jahr 2022 endete die Frist für die Abrechnung am 31. Dezember 2023. Für eine fristgerechte Zustellung am Silvesterabend hat das Landgericht Hamburg den Einwurf in den Briefkasten bis 18 Uhr angenommen (AZ.: 316 S 77/16 ). Liegt das Fristende auf einem Samstag oder einem Sonntag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag (also den 2. Januar des Folgejahres).

Danach dürfen Vermieter:innen keine Nachforderungen mehr an ihre Mietenden stellen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Eigentümer:innen der Immobilie die verspätete Abrechnung nicht zu verschulden haben.

Was alles in eine Betriebskostenabrechnung gehört und was nicht, können Sie in unserem Mietnebenkosten-Ratgeber nachlesen.

Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung

Enthält die Betriebskostenabrechnung – auch als Nebenkostenabrechnung bezeichnet – Fehler können Mietende Widerspruch einlegen. Dafür haben sie ebenfalls zwölf Monate nach dem Erhalt der Abrechnung Zeit.

Haben Sie die Nebenkostenabrechnung zum Beispiel am 30. Dezember 2023 erhalten, können Sie bis zum 29. Dezember 2024 widersprechen. Danach ist ein Widerspruch nicht mehr möglich. Es sei denn, Sie haben die verzögerte Einreichung nicht zu verschulden. Das gilt beispielsweise bei einer schweren Erkrankung oder wenn die oder der Vermieter:in Ihnen die Einsicht in die Rechnungen für die Betriebskosten verweigert hat. Darauf haben Sie nämlich ein Recht!

Was tun bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung

Ist die Nebenkostenabrechnung Ihrer Vermieterin beziehungsweise Ihres Vermieters fehlerhaft, können Sie Widerspruch einlegen.

Sie sollten der Betriebskostenabrechnung möglichst schriftlich widersprechen. In dem Schreiben müssen Sie begründen, warum die Abrechnung falsch ist. Nutzen Sie dafür unser kostenloses Musterformular.

Erkennt die Vermieterin oder der Vermieter den Fehler an, korrigiert sie oder er die Rechnung. Bereits zu viel gezahltes Geld erhalten Sie zurück.

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Wird Ihr Widerspruch nicht akzeptiert, versuchen Sie mit Ihrer/Ihrem Vermieter:in nachzuverhandeln. Bleibt sie oder er aber hartnäckig und ist nicht zu Eingeständnissen bereit, sollten Sie sich von einem Mieterverein oder einem Anwalt oder einer Anwältin für Mietrecht beraten lassen.

Typische Fehler in der Betriebskostenabrechnung

Zu den typischen Fehlern in einer Mietnebenkostenabrechnung gehören:

  • Rechnung für Reparaturkosten wie beispielsweise die Reparatur einer Heizung,

  • Instandhaltungskosten wie Maler- und Sanierungsarbeiten,

  • Kosten für die Verwaltung des Gebäudes wie Kontoführungsgebühren,

  • Kosten für den Hausverwalter (die Kosten für den Hausmeister dagegen können auf die Mietenden umgelegt werden),

  • falscher oder fehlender Verteilungsschlüssel,- Kosten für den Leerstand einer Immobilie.

Fazit: Am besten Sie schauen selbst im Vertrag nach

Wenn Sie selbst nachlesen wollen, was das Gesetz zu den umlagefähigen Nebenkosten sagt, schauen Sie in die Betriebskostenverordnung. Dort sind insgesamt 16 Positionen an Nebenkosten aufgezählt sowie die Ziffer 17 für „sonstige Betriebskosten“, die Freiraum gibt für weitere Posten.

Es muss im Mietvertrag genau geregelt sein, was unter den sonstigen Kosten zu verstehen ist: eine Sauna im Haus zum Beispiel, die Dachrinnenreinigung oder Prüfgebühr für Feuerlöscher. Werfen Sie also einen Blick in Ihren Mietvertrag und prüfen Sie selbst, welchen Posten Sie mit Ihrer Unterschrift zugestimmt haben.

Unsere Mietnebenkostenprüfung hilft Ihnen dabei, Ihre Abrechnung zu prüfen.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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